Notfall-Krankentransportwagen
(s) = 1 Fahrzeug oder mehrere
"Notfall-Krankenwagen werden in Niedersachsen zukünftig für Patienten eingesetzt, die zwar akute Erkrankungen oder Verletzungen aufweisen, bei denen allerdings keine Bedrohung der Vitalfunktionen festzustellen ist. Einfach ausgedrückt, handelt es sich um Patienten, die zeitnah einer Versorgung zugeführt werden müssen, ohne das Lebensgefahr besteht. Diese Patienten benötigen zumeist eine ambulante oder stationäre Versorgung. Für die Versorgung und den Transport ist keine Ausstattung wie in einem Rettungswagen erforderlich." (Quelle: Rettungsdienst)